conditions

1 Allgemeines
Alle Angebote, Aufträge und Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Den Allgemeinen Geschäfts-bedingungen des Bestellers wird widersprochen, soweit sie im Widerspruch zu den nachfolgenden Regelungen stehen. Werden uns solche Bedingungen zugesandt, so gilt weder unser Schwei-gen hierauf, noch die Ausführung des Auftrags als Anerkenntnis, auch wenn ein eindeutiger Widerspruch unsererseits nicht erfolgt. Spätestens mit der Bestellung gelten unsere Bedingungen als akzeptiert. Für den Umfang der Lieferung oder Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

2 Angebot
Angebote sind bis zum erfolgten Vertragsabschluß hinsichtlich Preis und Liefermöglichkeit freibleibend. An Zeichnungen und Unterlagen, welche das Angebot begleiten, behalten wir uns alle Rechte, insbesondere das Eigentum und Urheberrecht, vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3 Preisstellung
Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, in EURO. Innerhalb Deutschland kommt zu den Preisen die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Es kommen die am Tage der Lieferung geltenden Verkaufspreise, etwaige Teuerungs-zuschläge oder Preisnachlässe, für alle in den Angeboten oder Auftragsbestätigungen aufgeführte Leistungen, zur Anwendung. Nebenabreden und Änderungen müssen durch uns schriftlich bestätigt werden.

4 Verpackung, Versand
Die Preise verstehen sich ab Werk ausschliesslich Verpackung und Transportversicherung ohne Verantwortlichkeit für billigste Verfrachtung auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch bei Sonder-vereinbarungen. Die Verpackung wird in der Regel zum Selbst-kostenpreis berechnet und geht zu Lasten des Bestellers. Falls nicht andere ausdrückliche Vereinbarungen bestehen, wird diese nicht zurückgenommen.

5 Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Dies gilt jedoch nur, wenn zu diesem Zeitpunkt alle technischen und kommerziellen Details geklärt sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wurde. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei nicht von uns zu vertretenden Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten und Arbeitskämpfen sowie in Fällen höherer Gewalt. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Bestellers, sind wir berechtigt, nach einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit verlängerter Frist zu beliefern, oder angefallene Kosten in Rechnung zu stellen.

6 Gefahrenübergang und Entgegennahme
Die Gefahr geht, auch bei Teillieferungen, mit dem Versand auf den Besteller über. Das gilt auch, wenn wir die Anfuhr und die Aufstellung übernommen haben. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die vom Besteller zu vertreten sind, so geht die Gefahr, vom Tage der Versandbereitschaft ab, auf den Besteller über. Auf Wunsch des Bestellers schließen wir auf seine Kosten für die Sendung eine Versicherung im gewünschten Umfang ab. Teillieferungen sind zulässig.

7 Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug, bei Zahlungen innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto, zu erfolgen. Zurückhaltung oder Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.

8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und Tilgung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Durch Verarbeitung erwirbt der Besteller nicht das Eigentum an der neuen Sache.

9 Gewährleistung
Gewährleistung übernehmen wir für die Dauer von 12 Monaten nach Gefahrenübergang, jedoch längstens 6 Monate nach Inbetriebnahme bei einschichtigem Betrieb. Bei mehrschichtigem Betrieb verkürzt sich die Frist entsprechend. Für alle unsere Lieferungen und Dienstleistungen wird die Mängelhaftung auf Nachbesserung oder Ersatz der fehlerhaften Ware beschränkt. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für direkte und indirekte Schäden, sowie für Folge- und Montagekosten wird wegbedungen. Wir verpflichten uns, alle Teile, die während genannter Frist nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, zufolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch wie möglich und nach unserer Wahl in Stand zu stellen oder zu ersetzen. Die Kosten für Hin- und Rücktransport gehen zu Lasten des Bestellers. Etwa ersetzte Teile werden unser Eigentum und müssen auf Verlangen zurückgegeben werden. Von der Garantie sind Teile ausgeschlossen, die einer natürlichen Abnutzung unterliegen. Das gleiche gilt für Schäden infolge ungenügender Wartung, Nichteinhaltung von Betriebsvorschriften, ungeeigneter Betriebsmittel, unsachgemäßer Montage, ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung bzw. Lagerung vor Inbetriebnahme, höherer Gewalt und anderer, von uns nicht zu vertretenden Einflüssen. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung auf Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen. Die Garantie erlischt, wenn der Besteller selbst oder ein Dritter ohne unsere Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der gelieferten Ware vornimmt. Garantie- und Funktionsleistungsansprüche hat der Besteller innerhalb der Garantiezeit schriftlich geltend zu machen.

10 Recht des Bestellers auf Rücktritt
Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang unmöglich ist. Dem Besteller steht ein Recht zum Rücktritt auch dann zu, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teiles der Lieferung unmöglich wird, und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern. Liegt Leistungsverzug von uns vor und gewährt uns der Besteller eine angemessene Nachfrist, die nicht eingehalten wird, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt. Tritt durch Verschulden des Bestellers ein Annahmeverzug ein, so bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet. Der Besteller hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine uns gestellte, angemessene Nachfrist verstreichen lassen: Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht dann, wenn wir nicht in der Lage sind, eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen.

11 Recht des Lieferers auf Rücktritt
Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung verlängern oder auf unseren Betrieb einwirken und für den Fall, sich nachträglich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, wird der Vertrag angemessen angepaßt. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass daraus eine Schadensersatzpflicht oder Pflicht zur Ersatzbeschaffung für uns entsteht.

12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Der Gerichtsstand ist Waldshut. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Erfüllungsort ist 79798 Jestetten.